Förderung / Beratung Ablauf einer Förderung
Der Ablauf einer Förderung umfasst mehrere aufeinanderfolgende Schritte – von der ersten Anfrage und Beratung über die Antragstellung und Bewilligung bis hin zur Durchführung und abschließenden Abrechnung der Maßnahme.
Einen Überblick über die einzelnen Schritte und Zuständigkeiten bietet die folgende schematische Darstellung. Dabei sind bestimmte Vorgaben und Fristen unbedingt zu beachten, da bei einem vorzeitigen Maßnahmenbeginn oder nicht abgestimmter Öffentlichkeitsarbeit ein Förderverlust drohen kann.
Von der Idee zur Förderung
- Idee
- Beratung
- Kriterienkatalog
- Fördermöglichkeiten
- Antrag
- Arbeit an der Idee
- Rücksprache
- Antragstellung
- Rücksprache
- Vorstellung
- Abstimmung
Leitfaden zur Projektförderung
Begriffsabkürzungen:
KuF = Koordinierungs- und Fachstelle
FA = Federführendes Amt
Bündnis = beratendes Gremium "Bündnis für Demokratie Dithmarschen"
BAFzA = Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Angelegenheiten
PfD = Partnerschaft für Demokratie Dithmarschen
BMBFSFJ = Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Generell gilt: Wenn Fragen aufkommen, setzen Sie sich bitte mit der PfD in Verbindung!
- Sachkosten (z.B. benötigtes Equipment, Materialien, Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände bis max. 800,- € netto)
- Sonstige Sachkosten: Gebühren (z.B. GEMA), Kosten für Genehmigungen oder Versicherungen
- Mietkosten (z.B. Räume für Veranstaltungen oder Gegenstände)
- Honorar-/Dienstleistungskosten (z.B. Referentinnen und Referenten, Dolmetscherinnen und Dolmetscher)
- Reisekosten nach Bundesreisekostengesetz (0,20 € je km, z.B. für Transporte, Gruppenreisen)
- Öffentlichkeitsarbeit (Flyer, Plakate, Pressemitteilungen, Werbung)
- Investitionen über 800, € nur nach Absprache und in Ausnahmefällen
- Ausgaben für alkoholische Getränke, Tabak oder ähnliches
- Bußgelder, Mahngebühren und Kosten, die man durch gewissenhaftes Verhalten vermeiden kann
- Ausgaben vor Projektbeginn (solange Sie keinen Zuwendungsbescheid erhalten haben, darf mit dem Projekt nicht begonnen werden)
- Ausgaben nach dem 31.12. des Förderjahres
- Ausgaben ohne Bezug zum Förderprojekt
- Ausgaben, die für die Umsetzung des Projekts nicht notwendig sind
- Ausgaben, die bei Beantragung nicht im beigefügten Kosten- und Finanzierungsplan aufgeführt sind (in Ausnahmefällen mit Änderungsantrag nach vorheriger Absprache mit der KuF)
- Personalkosten
- individuelle Vorteilsnahme
- Kosten, die den Aufgaben des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ zuwiderlaufen
- Mit dem Programm "Demokratie leben!" sind inhaltliche Schwerpunkt- und Zielsetzungen verbunden (Demokratieförderung, Vielfaltsgestaltung und Extremismusprävention), die u.a. mit den Mitteln der Projektförderung gemeinsam mit engagierten, zivilgesellschaftlichen Trägern und Initiativen angestrebt werden sollen.
- Anträge auf Förderung mit bis zu 1000,- € fallen unter Kleinprojekte; für diese ist ein vereinfachtes Antragsverfahren vorgesehen.
- Die Förderung erfolgt auf Grundlage von Förderpauschalen.
- Projektträger können innerhalb des Förderjahres mehrere Anträge stellen.
- Das Ausfüllen einer Anwesenheitsliste ist bei geförderten Veranstaltungen grundsätzlich verpflichtend und wird im Bewilligungsbescheid als Förderbedingung aufgeführt.
- Erst-, Zwischen- und Letztempfänger sind verpflichtet, mit dem vom BMBFSFJ betreuten Informations- und Dokumentationszentrum für Antirassismusarbeit e. V. (IDA) zusammenzuarbeiten. IDA verantwortet die „Vielfalt-Mediathek“, eine Plattform, über die alle Materialien, die im Rahmen von „Demokratie leben!“ entstehen, kostenlos der (Fach-)Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Hierfür müssen Sie Ihre veröffentlichten Broschüren, Dokumentationen, Lernmaterialien, Bücher und Filme der „Vielfalt-Mediathek“ unter der E-Mail-Adresse "mediathek@IDAeV.de" in digitaler Form zur Verfügung stellen.
- Vor Antragsstellung ist ein Beratungsgespräch mit der KuF zu führen.
- Beratungen zu Projekten bis zu 1000,- € sind mindestens vier Wochen vor Projektbeginn, solche über 1000,- € sind mindestens acht Wochen vor Projektbeginn mit der KuF zu vereinbaren.
- Die Förderung ist bei kürzerer Bearbeitungsfrist gegebenenfalls nicht rechtzeitig sichergestellt.
- Anträge werden per Mail oder auf dem Postweg gestellt.
- Über die Bewilligung bzw. die Förderfähigkeit der Anträge bis 1000, € Förderung entscheidet die KuF. Sie werden den Mitgliedern des Bündnisses zur Kenntnis gegeben.
- Die KuF prüft den Antrag entsprechend der Förderkriterien des Bundes und dieser Richtlinie und das FA bewertet den Antrag und hat ein Vetorecht.
- Zu Anträgen über 1000, € Förderung berät das Bündnis der PfD in Sitzungen oder in Ausnahmen per Umlaufverfahren und spricht eine Empfehlung aus. In jedem Fall ist eine Freigabe durch das BAFzA erforderlich.
- Falls Rückfragen des Bündnisses bestehen und bei Projekten ab einer Fördersumme von 800, € kann der Projektträger zu einer Bündnissitzung eingeladen werden.
- Sobald das BAFzA und ggf. das Bündnis positiv entschieden haben, ergeht ein Bewilligungsbescheid.
- Es besteht kein Anspruch der Antragstellenden auf Förderung des Antrags.
- Wird der Antrag abgelehnt, erhalten Antragstellende eine offizielle Ablehnung.
- Nach einer Ablehnung wird ein Antrag nur mit maßgeblichen Änderungen und mit ausreichend Bearbeitungszeit erneut in die Abstimmung aufgenommen.
- Das Geld darf nur für die im Projektantrag aufgeführten Kosten ausgegeben werden.
- Eine zweckentsprechende und sparsame Verwendung der öffentlichen Fördermittel ist zu beachten. Die Fördersumme muss also nicht vollständig ausgeschöpft werden.
- Projekte müssen im laufenden Förderjahr abgeschlossen werden.
- Leistungen (Liefer- und Dienstleistungen) mit einem geschätzten Netto-Auftragswert (ohne Umsatzsteuer) von bis zu 1000, € können ohne ein Vergabeverfahren beschafft werden Direktkauf).
Wenn der geschätzte Netto-Auftragswert über 1000,- € liegt, sind bereits für den Antrag mindestens drei schriftliche Angebote einzuholen. - Förderung bei Anträgen mit Kosten- und Finanzierungsplan:
Der eingereichte und bestätigte Kosten- und Finanzierungsplan ist verbindlich, eventell notwendige Veränderungen im Verlaufe des Projekts müssen mit der KuF abgestimmt werden. Der Kosten- und Finanzierungsplan muss ausgeglichen sein, d.h. die Summe aller Einnahmen muss der Summe aller Ausgaben des Projekts entsprechen. - Förderung bei Anträgen mit Pauschalen:
Eine Projektkostenkalkulation ist dem Antrag beizufügen. Teilnehmerlisten sind zwingend zu führen, es sei denn, es handelt sich um vulnerable Gruppen. - Mehrausgaben sind zulässig, soweit Zuwendungsempfänger sie voll aus eigenen Mitteln tragen.
- Der Bund behält sich vor, über das Programm beschaffte Güter ab einem Wert von 800,- € nach Abschluss in seinen Bestand zu übernehmen.
- Sämtliche Belege, Quittungen, Rechnungen und Nachweise, die mit dem Projekt anfallen, sind aufzubewahren und als Kopie zusammen mit den Teilnehmerlisten und dem Verwendungsnachweis beim FA einzureichen.
- Die gesamte Abrechnung inklusive der Ausfertigung eines Sachberichts ist dem FA acht Wochen nach Abschluss des Projekts zu übermitteln (es sei denn das Projektende liegt am Ende des Jahres, in diesem Fall muss die gesamte Nacharbeit bereits zum 15.01. des Folgejahres erledigt sein!). Im Antrag werden drei Erfolgsindikatoren benannt, auf die hier Bezug genommen wird. Der Weg zum Erfolg ist im Sachbericht darzulegen. Hier wird beschrieben, wie das Ziel erreicht wurde und die Maßnahme beworben wurde. Eine Vorlage erhalten Sie beim FA.
- Auszahlungen durch die PfD sind nur bis zum 10.12. des Förderjahres möglich!
- Fotos, Dokumentationen (abgesehen von den oben genannten Dokumenten), Filme und andere Medien (Projektsteckbrief, Material Vielfalt Mediathek) sind an die KuF zu senden.